AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DJ Light Sound


1. Vertragspartner


Die allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse mündlich wie schriftlich


1.. Vertrag


-Verträge zwischen DJ-Light-Sound und Auftraggeber entstehen durch, mündliche wie schriftliche Auftragserteilung.

Bei Auftragserteilung 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin bestehen keine Freihaltungsfristen und Bedenkzeiten.

Achten Sie bitte bei der Endzeit für Ihre Veranstaltung auf die mit dem am Veranstaltungsort mit dem Spielstättenvermieter ausgehandelte Endzeit für Ihre Veranstaltung und darauf das der DJ je nach Menge der aufgebauten Technik zwischen 50 und 90 Minuten braucht um sein Equipment abzubauen und zu verladen.


- Sofern keine schriftliche Vereinbarung darüber vorliegt das gefertigte Fotoaufnahmen von Personen bzw. Personengruppen nicht im Internet veröffentlicht werden dürfen, verbleibt das Bestimmungsrecht über die Verwendung der Bilder beim ausführenden DJ bzw. DJ-Light-Sound. Im Internet veröffentlichte Bilder dienen ohne jede Ausnahme der Werbung im positiven Sinne, Namen von Personen werden nicht genannt.


- Eine vorzeitige Beendigung einer Veranstaltung, die der ausführende DJ nicht zu verantworten hat berechtigt nicht zu Preisnachlässen. Vorzeitiges Ende einer Veranstaltung kann eintreten durch Witterung, auftretende Schäden durch die die Sicherheit der Gäste nicht mehr garantiert werden kann, Anordnung durch Ordnungskräfte und Personen mit Hausrecht. Wenn die Sicherheit des DJ's und dessen Equipment wegen randalierender Gäste nicht mehr gewährleistet ist.


- Der DJ entscheidet über die musikalische Gestaltung der Veranstaltung. Ausnahmen sind Familienfeiern, Hochzeitsfeiern und andere Veranstaltungen für die eine Musikwunsch Liste (s.Download) vereinbart ist. Sind Musikwünsche vereinbart entscheidet der DJ in welcher Reihenfolge die gewünschten Titel gespielt werden. Ein Anspruch auf das Abspielen gewünschter Musikstücke besteht nicht.

Musikwünsche Ihrer Gäste sind immer willkommen und werden vom DJ, falls passend zur Veranstaltung und vorhanden gerne gespielt.


- Über die Lautstärke bei der Veranstaltung entscheidet ausschliesslich der Veranstalter in Absprache mit dem DJ.

Für Folgeschäden wegen hoher Lautstärke auf Veranstaltungen  übernehmen wir keine Haftung.


- Die Spielzeiten von... bis... Uhr werden vorab schriftlich oder mündlich festgelegt, dies hat allesdings nicht zur Folge das der DJ zur Endzeit die Musik abdreht und Feierabend macht. Es liegt in der Entscheidung des Auftraggebers ob der DJ die Feier beendet.

Für jede Verlängerungsstunde wird ein vorher vereinbarter Zuschlag fällig.

Eine vorzeitig beendete Veranstaltung berechtigt den Auftraggeber nicht zu Abzügen der vereinbarten Gage.



2. Rücktritt:


Ein Rücktritt vom verbindlichen Zusage seitens des Auftraggebers ist nur schriftlich möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:


Rücktritt bis 15 Tage oder länger vor der Veranstaltung: keine Ausfallkosten


Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage


Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage


Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.


Ausfallkosten in voller Höhe der Gage kommen auf den Auftraggeber zu, wenn es zu einer DJ-Doppelbuchung kommt.


Ein Rücktritt seitens des  DJ's ist nur möglich durch:


- Krankheit


- andere wichtige Gründe


- Unfall


- Tod


In diesem Falle wird gleichwertiger Ersatz zu den im Rahmenvertrag bzw. Abrede vereinbarten Konditionen gestellt – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Rücktritt von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.



3. Haftung & Bedingungen


- Für alle Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des DJ's verursacht worden ist. Grundsätzlich ist es unbefugte Personen nicht gestattet am Equipment des DJ's zu arbeiten.


-  Für Schäden am Fahrzeug, an Equipment vom DJ, die während / vor / nach einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet in erster Linie der Auftraggeber (bzw. seine Versicherung) im vollen Umfang.


-  Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen, Platzmangel, etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung bzw. eines Teilbetrages.


- Vom Auftraggeber ist zu gewährleisten bzw. dafür Sorge zu tragen, dass der kürzeste Weg vom Fahrzeug zum Veranstaltungsplatz ( Aufstellort der Technik ) freigehalten wird und nicht durch Stühle und Tische etc. versperrt sind.

Transport der Technik, am Veranstaltungsort, von mehr als 50 Metern oder über Treppen sind vorher mitzuteilen.


- Der für den Aufbau der Technik vereinbarte Platz ist entsprechend der Vereinbarung unbedingt frei zu halten. Geschieht dies nicht, so dass nur ein Teil der Technik aufgebaut werden kann, berechtigt dies nicht zu Preisnachlässen.


- Für die Dauer einer Veranstaltung ist vom Auftraggeber zu garantieren, das der DJ, gegebenenfalls auch ein Aufbauhelfer, unendgeldlich zu essen und zu trinken bekommen. Dies ist allgemein üblich, wobei mitgebrachte Gäste des DJ's (nur nach vorheriger Vereinbarung) nicht zu dieser Regelung zählen. Hier liegt es im Ermessen des Auftraggebers zu entscheiden.



4. Preise & Zahlungen


Der tatsächliche Preis richtet sich nach der Länge der Veranstaltung, Aufbau und Abbauzeit (Technikaufwand) und der tatsächlichen Fahrzeit (km).


Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:


a) Barzahlung ( im übrigen die beste Art der Zahlung ) vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. (Laut mündlicher Vereinbarung oder Vertrag)


b) Nach Vereinbarung: Überweisung auf ein genanntes Konto.


Sämtliche mündlich wie schriftlich genannte Preise verstehen sich als Endpreise und sind bindend.


c) Die Preise enthalten keine Steuern & Vermittlungsgebühren (§19 Kleinunternehmer, Umsatzsteuerbefreit).



5. GEMA-Gebühren


Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden vom Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt in den meisten Fällen die GEMA-Gebühr. Ob Sie für Ihre Veranstaltung GEMA-Gebühren entrichten müssen erfahren Sie beim zuständigen Spielstättenvermieter / Gastronom. Bei der Entrichtung der GEMA-Gebühren ist unbedingt mit anzugeben, dass mit selbst bespielten Tonträgern gearbeitet wird. Wird dies vom Auftraggeber unterlassen, haftet dieser selbst für die entstehenden Nachforderungen der GEMA.



6. Auftragserteilung


Auftragserteilung  bedeutet dass der Auftraggeber die AGB und Vereinbarungen mündlich bzw.  schriftlich anerkennt.



7. Werbung


Sämtliche Texte und Bilder auf der Homepage unterliegen den allgemein geltenden Copyrightbestimmungen.



8. Erfüllungsort und Gerichtsstand


a) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJ-Light-Sound und seinem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung


b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Strausberg (Märkisch Oder Land) vereinbart.